Verpflegung:
WIR BIETEN KEINE GASTRONOMIE AN
UNSERE GÄSTE HABEN JEDOCH ALLE MÖGLICHKEITEN SICH ZU VERPFLEGEN:
Essen kann bestellt werden, bei Lieferung direkt an Kurier zahlbar NUR BAR
Getränke, Kaffee & Snacks an Automaten im Club erhältlich
(Automaten nehmen alle Karten, Twint etc. DISKRETE ABBUCHUNG "DALLMAYR" KEIN NAME VON CLUB ODER ÄHNLICHES)
ALLE Speisen & Getränke dürfen auch selber mitgebracht werden (auch alkoholische)
FEINE PIZZA, PASTA, DÖNER,
BIER, WEIN, DESSERTS
im Club geniessen !
IMMER LAUFEND BESTELLBAR UND FRISCH VOM KURIER GELIEFERT
KARTEN IM CLUB BEACHTEN
TÄGLICH MEHRMALS FRISCH GELIEFERT
Rechtliche Infos
Die auf dieser Website genannten "Partygirls" sind selbständige Partyveranstalterinnen und Mieterinnen der Partylocation und arbeiten selbständig.
Sie organisieren die Parties auf eigene Rechnung. Der "Club of Clubs", Industriestr. 592, 4625 Oberbuchsiten stellt ihnen geeignete Räumlichkeiten, Werbeplattformen sowie administrative Dienstleistungen zur Verfügung. Die Bezahlung an der Party erfolgt direkt an die anwesenden Damen der entsprechenden Party. Allenfalls durch "Club of Clubs" einkassierte Kundengelder werden als reiner Inkassodienst im Auftrag der Partyveranstalterinnen entgegengenommen.
Der Kunde geht bei jeder Dienstleistung der Damen direkt ein Auftragsverhältnis mit der entsprechenden Dame ein. Jede Dame bestimmt ihre Dienstleistungen die sie anbietet selber und hat jederzeit das Recht, Dienstleistungen und Wünsche von Kunden zu verweigern d.h. Gäste abzulehnen sowie auch nur die in ihrem Ermessen definierte Dienstleistung anzubieten bzw. Praktik auszuüben.
Jede Dame bestimmt selbständig, welche Party sie mitorganisiert, bzw. an welcher Party sie wann, wo und wie lange teilnimmt. Alle Damen bestimmen ihre Pausen sowie alle Ihre Handlungen und Dienstleistungen während jeder Party selber und ohne fremde Regeln oder Auflagen. Jede Dame bestimmt ihre Einsatzzeiten sowie ihre Anwesenheits- und Präsentszeiten selbständig.
ALLE DAMEN SIND MINDESTENS 18 JAHRE ALT. DAS ALTER WIRD VOM CLUB-BETREIBER ÜBERPRÜFT.
ALLE DAMEN HABEN WOHNSITZ IN DER SCHWEIZ.
Es werden alle gesetzlichen Vorlagen und Bestimmungen genaustens eingehalten.
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